

Nachfolgend finden Sie unsere Garantiebedingungen für jede Produktkategorie, die Sie einfach über die nebenstehenden Registerkarten abrufen können.
Nehmen Sie sich gerne etwas Zeit, um die Garantiebedingungen der verschiedenen Produktkategorien einzusehen.
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
BREMSENPRODUKTE - FERODO, JURID, CHAMPION, NECTO, BERAL, WAGNER QS.
DAUER DER GARANTIE - Gültig für die Regionen *1; *2;
| Produktkategorien | Marke(n) | Dauer der Garantie |
| Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge* | ||
| Bremsteile (Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremsbacken, Trommelbremsbeläge, Hydraulikkomponenten, Bremstrommeln). | Ferodo, Jurid, Champion, Necto, Beral, Wagner QS | 2 Jahre |
DAUER DER GARANTIE - Gültig für die Regionen *3; 4* *5; *6; *7;*8
| Produktkategorien | Marke(n) | Dauer der Garantie |
| Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge* | ||
| Bremsteile (Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremsbacken, Trommelbremsbeläge, Hydraulikkomponenten, Bremstrommeln). | Ferodo, Jurid, Champion, Necto, Beral, Wagner QS | 1 Jahr |
(*) >7,5 Tonnen gelten als schwere Nutzfahrzeuge
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten nur auf Ihre Frage.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um eine schnelle und professionelle Antwort während der EMEA-Arbeitszeiten zu erhalten.
Unsere Gurus sprechen Holländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail in weiteren Sprachen arbeiten. Probieren Sie es aus:
- Telefonischer Kontakt Garage Gurus On-Call
- Für E-Mail Kontakt support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien.
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stammt.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3=Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (BESTIMMTE MOTORTEILE):
- Jegliche Folgefehler, die durch DRiV-Motorkomponenten verursacht werden und auf einen Bauteilausfall oder ein Problem zurückzuführen sind, das nicht mit DRiV-Motorteilen in Zusammenhang steht, z. B. Fehlzündungen, beschädigte Einspritzdüsen, Ausfall der Abgasrückführung (EGR), Ausfall des Turboladers, Ausfall von Lambda- oder Temperatursensoren, Nichteinhaltung der empfohlenen Wartungsintervalle, Luftlecks aufgrund unsachgemäßer Montage usw.
- Verwendung verbotener Produkte im Abgas- und Emissionssystem.
- Verwendung nicht zugelassener Kraftstoffe, Kühlmittel, Sumpföle oder Additive im Fahrzeug.
- Offroad- und Schwerlastanwendungen (>7,5 Tonnen, gelten als schwere Nutzfahrzeuge), sofern nicht ausdrücklich im offiziell veröffentlichten DRiV-Produktkatalog aufgeführt.
- Produkte von Goetze, Glyco, AE und Payen fallen nicht unter die Garantie, wenn sie in Offroad- und Schwerlastanwendungen eingesetzt werden, sofern nicht ausdrücklich in unserem offiziellen DRiV-Katalog angegeben.
- FP-Dieselprodukte, die in Straßen- und Lkw-Anwendungen eingesetzt werden, fallen unter die Garantie.
DAUER DER GARANTIE - Gültig für die Regionen *1; *2;
| Produktkategorien | Marke(n) | Dauer der Garantie |
| Standard-Personenwagen Professionelle und kommerzielle Nutzung | ||
| Komponenten des Motors | AE, Glyco, Goetze, Nural, Payen, FP Diesel | 2 Jahre |
DAUER DER GARANTIE - Gültig für die Regionen *3; * 4* *5; *6; *7;*8
| Produktkategorien | Marke(n) | Dauer der Garantie |
| Standard-Personenwagen Professionelle und kommerzielle Nutzung | ||
| Komponenten des Motors | AE, Glyco, Goetze, Nural, Payen, FP Diesel | 1 Jahr |
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten nur auf Ihre Frage.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um eine schnelle und professionelle Antwort während der EMEA-Arbeitszeiten zu erhalten.
Unsere Gurus sprechen Holländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail in weiteren Sprachen arbeiten. Probieren Sie es aus:
- Telefonischer Kontakt Garage Gurus On-Call
- Für E-Mail Kontakt support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIFISCH FÜR MONROE-PRODUKTKATEGORIEN):
- Ansprüche, bei denen beschädigte Befestigungsteile wie Gummischutzmanschetten, beschädigte Anschlagpuffer usw. (wieder)verwendet wurden.
- Monroe Ride-Levellers mit Abrieb an der Luftfederhülse aufgrund unsachgemäßer Montage.
- Stoßdämpfer müssen in horizontaler Position gelagert werden.
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
ZUSÄTZLICHE 5-JAHRES-GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN (Für die Regionen, in denen dies gilt)
- Wenn Stoßdämpfer nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut werden:
o Beide Stoßdämpfer einer Serie (Original, OESpectrum) müssen gleichzeitig an derselben Achse ausgetauscht werden (außer Monroe Intelligent Suspension RideSense).
o Gegebenenfalls müssen auch Schutzsätze (PK) und Montagesätze (MK) zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht werden. Ansprüche auf Monroe-Stoßdämpfer, die mit alten oder zuvor beschädigten Schutzsätzen (PK) und Montagesätzen (MK) eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
- Schutzsätze (PK) und Montagesätze (MK), die nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut wurden:
o Die Stoßdämpfer wurden zum Zeitpunkt des Einbaus nicht ebenfalls ausgetauscht. Ansprüche auf Monroe-Schutzsätze (PK) und Monroe-Montagesätze (MK), die mit alten oder zuvor beschädigten Stoßdämpfern und Federbeinen eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
- Wenn Lenkungs- und Fahrwerksteile nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut werden:
o Teile müssen komplett ausgetauscht werden, anstatt nur einzelne Komponenten zu ersetzen. Beispiel: Der Austausch von Kugelgelenken und Buchsen an Querlenkern ist ausgeschlossen.
o Teile müssen paarweise an derselben Achse (links und rechts) ausgetauscht werden.
o Zubehörteile, die im Lieferumfang enthalten sind oder separat von MONROE erhältlich sind, müssen ebenfalls zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht werden (z. B. Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben usw.). Ansprüche in Bezug auf MONROE-Produkte, die mit alten oder zuvor beschädigten Muttern, Schrauben usw. montiert wurden, sind ausgeschlossen.
o Nach dem Einbau der Teile muss eine Achsvermessung durchgeführt werden (eine Kopie des Achsvermessungsberichts muss vorgelegt werden).
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *1; *2; *8:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 5 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge - MONROE MAX-LIFT-Gasfedern - MONROE LUFTFEDERN Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *7:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 3 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 1 Jahr oder 50.000 km | Nutzfahrzeuge
|
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *3:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 2 jahre* | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre* | Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
*Ausgenommen sind die Ukraine und Moldawien; dort gilt eine Garantie von 1 Jahr
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *4; *5; *6:
| Warranty period | Serie |
| 1 jahr | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 1 jahr | Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter "Garage Gurus On-Call“ wenden.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um während der Arbeitszeiten in der Region EMEA eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten.
Unsere Gurus sprechen Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail weitere Sprachen bereitstellen. Versuchen Sie es:
- Telefonische Kontaktaufnahme: Garage Gurus On-Call
- Kontaktaufnahme per E-Mail: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
MOOG LENKUNG UND FAHRWERK
AUSSCHLUSS VON DER GARANTIE (SPEZIELL FÜR TEILE DER LENKUNG UND AUFHÄNGUNG):
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
BESCHRÄNKUNGEN DER ZUSÄTZLICHEN 5-JAHRES-GARANTIE (FÜR DIE REGIONEN, IN DENEN DIESE GILT)
- Teile müssen vollständig ausgetauscht werden, anstatt nur einzelne Komponenten zu ersetzen. Beispiel: Der Austausch von Kugelgelenken und Buchsen an den Querlenkern ist ausgeschlossen.
- Teile müssen paarweise an derselben Achse (links und rechts) ausgetauscht werden.
- Zubehörteile, die im Lieferumfang enthalten sind oder separat von MOOG erhältlich sind, müssen ebenfalls zum Zeitpunkt des Einbaus ausgetauscht werden (z. B. Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben usw.).
- Ansprüche in Bezug auf MOOG-Produkte, die mit alten oder zuvor beschädigten Muttern, Schrauben usw. eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
- Nach dem Einbau der Teile muss eine Achsvermessung durchgeführt werden (eine Kopie des Achsvermessungsberichts muss vorgelegt werden).
GARANTIEDAUER - Gültig für die Regionen *1; *2; *4
| Garantiedauer | Produktkategorie |
| 5 jahre | MOOG Lenkungs- und Fahrwerksteile |
GARANTIEDAUER - Gültig für die Regionen *3; *5; *6; *7;*8
| Garantiedauer | Produktkategorie |
| 1 jahr | MOOG Lenkungs- und Fahrwerksteile |
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter „Garage Gurus On-Call“ wenden. Unsere Kraftfahrzeugmeister verfügen über einen großen Wissensschatz und warten nur auf Ihre Fragen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um während der Arbeitszeiten in der Region EMEA eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten.
Unsere Gurus sprechen Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail weitere Sprachen bereitstellen. Versuchen Sie es:
- Telefonische Kontaktaufnahme: Garage Gurus On-Call
- Kontaktaufnahme per E-Mail: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
WALKER
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIELL FÜR EMISSIONSKONTROLLPRODUKTE):
- Reklamationen, bei denen beschädigte Montageteile wie Gummischutzkappen, beschädigte Federanschläge usw. (wieder) verwendet wurden.
- Schäden, die durch unsachgemäße Montage verursacht wurden.
- Die Garantie gilt nur, wenn dem Händler die Originalrechnung für das Teil vorgelegt wird.
- Partikelfilter, der für seine ordnungsgemäße Funktion ein Additiv benötigt, und das Fahrzeug ohne Nachfüllen des Additivs betrieben wird.
- Übermäßige Korrosion, verursacht durch Einwirkung abnormaler Bedingungen oder unsachgemäße Lagerung.
- Verwendung von Dichtpaste vor dem Katalysator, dem Partikelfilter, der selektiven katalytischen Reduktion oder dem Benzinpartikelfilter.
- Übermäßiger Einsatz von Dichtpaste, der zu Klappergeräuschen im Auspuffschalldämpfer führt.
- Ungewöhnlicher Fahrzyklus, der zu einer Verstopfung des Partikelfilters oder zu weiteren Ablagerungen im Inneren der Auspuffteile führt.
- Reklamationen, die durch andere Fahrzeugkomponenten verursacht werden, die nicht vom Fahrzeughersteller empfohlen werden.
- Die Kosten für Demontage und Montage sind nicht in der Garantie enthalten.
- Die Funktionsfähigkeit des Partikelfilters, des Benzinpartikelfilters, der selektiven katalytischen Reduktion oder des Katalysators, wenn sichtbare Schäden am Gehäuse aufgrund eines Aufpralls auf äußere Hindernisse vorliegen.
WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN DER GARANTIE FÜR DAS WALKER®-AUSPUFFSYSTEM
- Der Auspuff wurde nicht gemäß den Empfehlungen von Walker installiert (beachten Sie die Checkliste der DPF-Lieferteile, Montage gemäß den Empfehlungen des Fahrzeugherstellers).
- Hardware-Teile, die nicht gleichzeitig zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht wurden. Eine Walker-Auspuffanlage, die mit einem alten oder zuvor beschädigten Montagesatz installiert wurde, ist von der Garantie ausgeschlossen.
- Ein Teil, das in eine Auspuffanlage eingebaut wurde, die vor oder hinter dem beanstandeten Teil mit nicht typgenehmigten Auspuffteilen ausgestattet ist.
- Die Verwendung von Teilen in Fahrzeugen, für die sie nicht vorgesehen sind, wie im Walker-Katalog oder dessen späteren Änderungen angegeben.
- Mängel, die durch einen Defekt von Motorkomponenten verursacht wurden oder nicht im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess des Walker®-Teils stehen (wie z. B. Zündausfälle, beschädigte Einspritzdüsen, Störungen der Abgasrückführung, Turboladerausfälle, Ausfälle von Lambdasonden oder Temperatursensoren, Luftlecks aufgrund unsachgemäßer Montageverfahren usw.).
GARANTIEDAUER – Gültig für Region *1;*2;*3;*4;*5;*6;*7;*8
| Produktkategorie | Marke(n) | Reihe | Garantiedauer |
| Standard-Pkw & leichte Nutz-fahrzeuge | |||
| DPF, GPF, SCR, Schalldämpfer, Rohre | Walker | Walker | 3 Jahre |
| Hardware | Walker | 2 Jahre |
Wann immer Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere diensthabenden Werkstatt-Gurus im Callcenter. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten nur auf Ihre Frage.
Sie können uns während der im Raum EMEA geltenden Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichen und erhalten eine schnelle und professionelle Antwort.
Unsere Gurus sprechen Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch. Per E-Mail gestellte Fragen können wir auch in anderen Sprachen beantworten. Probieren Sie es aus:
- Telefon: Garage Gurus On-Call
- E-Mail: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
WALKER-TURBOLADER
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIFISCH):
- Wenn Turbolader in zerlegtem Zustand im DRiV-Garantiezentrum ankommen
- Schäden durch falsche und unsachgemäße Installation, die nicht den offiziellen Motorhandbüchern entspricht
- Jegliche Folgeschäden an DRiV Walker-Turboladern, die durch das Versagen externer Komponenten oder durch Probleme verursacht werden, die nicht mit den DRiV-Turboladerteilen zusammenhängen, wie z.B.:
o Verwendung von nicht zugelassenen Kraftstoffen, Kühlmitteln, Ölwannen oder Additiven im Fahrzeug
o Verwendung von verbotenen Produkten im Abgas- und Emissionssystem - Übermäßiger Rost oder falsche Lagerung.
- Eindringen eines Fremdkörpers in die Turbine oder das Verdichterrad des Turboladers
- Luftansaugleckage des Motorluftfilters, Turbokanäle oder eingeschränkte Strömung der Ansaugluft oder von der Ladedruckseite
- Abnormale Funktion der Ölzufuhr- und Ölablassleitungen, einschließlich hohem Druck im Kurbelgehäuse
- Mangel an ausreichendem Öldruck und -versorgung
- Abnormales Funktionieren der Abgasanlage (z. B. verstopfter Dieselpartikelfilter/Katalysator)
- Unzulässige Veränderung der Motor-CPU (d. h. Leistungssteigerung, Mapping)
- Fehlerhaftes Kraftstoffeinspritzsystem
- Fehlerhaftes Kraftstoff-Luft-Gemisch, verursacht durch MAF-, MAP-, Lambdasonden oder andere Ursachen für Zündaussetzer
- Fehlfunktion der Temperatursensoren
- Ausfall des AGR-Ventils (Fehlfunktion der Abgasrückführung)
- Physikalische Schäden an Turbinen- und/oder Verdichterrädern
- Eingeschränkter Ölzufuhr-/Rücklaufkreislauf aufgrund der Verwendung von Flüssigdichtmittel, hoher Druck im Kurbelgehäuse.
- Unzulässige Schäden an Turbinenantrieben
- Mangel an angemessener Erstschmierung
- Nachjustierung von Turboaktuatoren und deren Komponenten
- Jede Verwendung von Dichtungspaste
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
- Beschädigung des Gehäuses durch Aufprall auf externe Hindernisse ist sichtbar
- Das Teil ist in eine Auspuffanlage eingebaut, die vor oder nach dem beanspruchten Teil mit nicht homologierten Auspuffteilen ausgestattet ist.
- Verwendung von Teilen in Fahrzeugen, für die die Einheiten nicht gemäß den Angaben im Walker-Katalog oder seinen späteren Änderungen konzipiert wurden.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Wird für einen Turbolader unter diesen Bedingungen ein Garantieanspruch geltend gemacht, muss der Turbolader zur Inspektion an das zuständige DRiV-Garantiezentrum geschickt werden. Das DRiV-Garantie-Team ist berechtigt, den Turbolader im Rahmen der Inspektion zu prüfen und zu testen. Dazu kann es erforderlich sein, den Turbolader zu öffnen und zu demontieren. Wenn die DRiV den Turbolader nach der Inspektion zurücksendet, ist die DRiV nicht verpflichtet, den Turbolader wieder zusammenzubauen.
Mit der Einsendung des Turboladers an die DRiV-Garantiestelle erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass a) der Turbolader inspiziert und getestet wird, b) der Turbolader für die Inspektion geöffnet und demontiert werden kann und c) der Turbolader bei der Rücksendung in einem demontierten Zustand sein kann.
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8
| GARANTIEZEIT | SERIE |
| 3 JAHRE* | STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE |
*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.
Wann immer Sie während Ihrer Arbeit auf Probleme stoßen oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf Ihre Frage.
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OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
WAGNER SENSORS
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIFISCH):
- Das DRiV-Garantie-Team untersucht eingehende Garantieansprüche auf Wagner-Sensoren. Diese Sensoren können nur in Verbindung mit anderen Komponenten des Fahrzeugs funktionieren, die bei der Untersuchung nicht anwesend sind. Unsere Garantieberichte können daher nur zeigen, ob der Sensor funktioniert oder nicht.
- Verwendung von Sensoren in Fahrzeugen, für die die Geräte weder konstruiert noch im Wagner-Katalog oder dessen späteren Änderungen angegeben sind.
- Schäden, die durch falschen oder unsachgemäßen Einbau oder durch Nichtbeachtung des offiziellen Fahrzeughandbuchs entstanden sind.
- Unerlaubte Änderungen am Sensor oder am elektrischen System des Fahrzeugs (z. B. Leistungserhöhung, Remapping), die zu einer Überschreitung der Spezifikationen oder zu ungewöhnlichen physikalischen oder elektrischen Belastungen oder Schäden führen.
- Sensoren, die missbräuchlich verwendet wurden (Renn- und Rallyesport, Offroad-Einsatz mit einem ungeeigneten Fahrzeug), es sei denn, ein Produkt ist ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen.
- Schäden, die durch Umwelteinflüsse (extreme Temperaturen, Feuchtigkeit, korrosive Substanzen, Öl, Schmutz) oder starke Magnetfelder verursacht werden.
- Beschädigung empfindlicher elektronischer Bauteile durch unsachgemäße Prüfung.
- Schäden, die durch unbefugte Wartung oder (missbräuchliche) Verwendung von nicht zugelassenen Teilen verursacht wurden.
- Schäden, die durch andere zugehörige Teile verursacht werden, z. B. durch verschlissene Verschleißteile wie Dichtungen, Dichtungen oder Bolzen.
- Verunreinigung des Produkts durch Kraftstoff oder andere Verunreinigungen. Verwendung von nicht zugelassenen Kraftstoffen, Kühlmitteln, Öl für die Ölwanne oder Additiven im Fahrzeug, einschließlich der Verwendung verbotener Produkte in der Auspuff- und Abgasanlage.
- Übermäßiger Rost oder falsche Lagerung.
- Abnormale Zusammensetzung und Temperatur der Abgase, die zum Schmelzen der Emissionskomponenten, insbesondere der Sensoren, führen können.
- Abnormales Funktionieren der Abgasanlage (z. B. verstopfter Dieselpartikelfilter/Katalysator)
- Fehlerhaftes Kraftstoffeinspritzsystem, fehlerhaftes Kraftstoff-Luft-Gemisch durch MAF-, MAP-, O2-Lambdasonden oder eine andere Ursache für Zündaussetzer.
- Schäden durch Ausfall des AGR-Ventils (Fehlfunktion der Abgasrückführung).
- Jede Verwendung von Dichtungspaste.
- Beschädigung der Sensoren durch Kollision mit externen Hindernissen.
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8
| GARANTIEZEIT | SERIE |
| 2 JAHRE* | STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE - Wagner Nockenwellen-Positionssensor · Wagner Kurbelwellenstellungssensor · Wagner Abgasdrucksensor · Wagner Auspuff-Temperatursensor · Wagner Lambdasonde · Wagner Luftmassenmesser · Wagner NOX-Sensor · Wagner Drosselklappenstellungssensor · Wagner Raddrehzahlsensor |
*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.
Wann immer Sie während Ihrer Arbeit auf Probleme stoßen oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf Ihre Frage.
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
SERVICEPRODUKTE
Die Serviceprodukte umfassen:
- Filters:
o Innenraumfilter
o Ölfilter
o Kraftstofffilter
o Luftfilter
- Zündung:
o Zündkerzen
o Glühkerzen
o Spulen, Kabelsätze und sonstiges Zubehör.
CHAMPION VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (BESTIMMTE SERVICEPRODUKTE):
- Jegliche Folgeschäden an DRiV-Motorkomponenten, die durch Fehlfunktionen oder Probleme verursacht werden, die nicht mit DRiV-Motorenteilen in Verbindung stehen, wie z.B. Zündaussetzer, beschädigte Einspritzdüsen, Fehlfunktion der Abgasrückführung, Fehlfunktion des Turboladers, Fehlfunktion der Lambda- oder Temperatursensoren, Nichteinhaltung der empfohlenen Wartungsintervalle, Luftlecks aufgrund falscher Montage, Nichteinhaltung der vom Hersteller empfohlenen Anzugsdrehmomente (zu starkes Anziehen/zu wenig Anziehen).
- Verwendung von verbotenen Produkten im Abgas- und Emissionssystem.
- Verwendung von nicht zugelassenen Kraftstoffen, Kühlmitteln, Öl für die Ölwanne oder Schmierölen oder Additiven im Fahrzeug.
- Geländefahrzeuge und Lastkraftwagen (über 7,5 Tonnen, gelten als schwere Nutzfahrzeuge):
o Produkte im Zusammenhang mit der Zündung und Filtern, die in Geländefahrzeugen und Lastkraftwagen verwendet werden, sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich im offiziellen DRiV-Katalog angegeben ist.
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen *1; *2
| Produktkategorie | Marke(n) | Standard-Personenwagen. Professionelle und kommerzielle Nutzung |
| Filter, Zündung, Zubehör | CHAMPION | 2 Jahre |
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen *3; *4; *5; *6; *7*; *8
| Produktkategorie | Marke(n) | Standard-Personenwagen. Professionelle und kommerzielle Nutzung |
| Filter, Zündung, Zubehör | CHAMPION | 1 Jahr |
Wann immer Sie während Ihrer Arbeit auf Probleme stoßen oder technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Callcenter Garage Gurus On-Call. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf Ihre Frage.
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OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
DIE WALKER-GARANTIE DECKT KEINE AUSFÄLLE ODER SCHÄDEN AB, DIE DURCH:
- Unsachgemäße Installation, einschließlich der Nichteinhaltung von OEM-Servicehandbüchern, technischen Merkblättern oder empfohlenen Verfahren für elektrische Systeme entstanden sind.
- Wenn die Batterie vor dem Einbau nicht abgeklemmt wird, kann dieses zu Kurzschlüssen oder elektrischen Schäden an Anlasser und Lichtmaschine führen
- Installieren des Produkts mit einer zu schwach geladenen oder defekten Batterie.
- Versäumnis, zugehörige Komponenten wie Batterien, Klemmen, Relais, Sicherungen oder Spannungsregler zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu ersetzen.
- Verwendung von abgenutzten, beschädigten oder korrodierten elektrischen Stecker, Klemmen oder Kabel verursacht werden.
- Verwendung von unterdimensioniertem oder falsch bemessenem Kabel und Leitungen für die Leistung der Lichtmaschine.
- Unsachgemäße Erdung, die zu Spannungsabfällen, schlechter Aufladung oder dem Ausfall von Komponenten führt.
- Keine Aufrüstung des Ladekabels bei der Installation von Generatoren mit hoher Leistung
- Falsche Ausrichtung der Riemenscheiben oder falsche Riemenspannung, was zu Geräuschen, Schlupf oder Lagerschäden führt
- Verwendung falscher Werkzeuge oder Geräte bei der Installation oder Prüfung (z. B. Stromsonden, inkompatible Prüfgeräte)
- Mechanische Schäden durch das Anziehen mit falschem Drehmoment von Befestigungselementen, Kreuzgewinde oder falsche Ausrichtung
- Verwendung von nicht zugelassenen Befestigungselementen, Halterungen oder Adaptern
- Verpolung, falsche Verkabelung oder unsachgemäße Starthilfeverfahren
- Fehler im elektrischen System wie parasitäre Abflüsse, Spannungsspitzen oder instabile Leistung
- Kurzschlüsse durch fehlerhafte Verdrahtung oder falsche Verwendung von Komponenten
- Verwendung in Fahrzeugen mit ungelösten Problemen mit der elektrischen Anlage
- Schäden durch eingedrungenes Wasser, chemische Verunreinigungen oder Öleintrag
- Korrosion, übermäßige Vibrationen oder Umwelteinflüsse (z. B. extreme Temperaturen, Streusalz)
- Aufprallschäden, unsachgemäße Behandlung während des Transports oder Eindringen von Fremdkörpern
- Verwendung von Walker-Anlasser oder -Lichtmaschinen in Fahrzeugen, die nicht im Walker-Katalog oder seinen offiziellen Ergänzungen aufgeführt sind
- Verwendung im Motorsport, im Off-Road-Bereich, in der Schifffahrt, in der Landwirtschaft oder in schweren kommerziellen Anwendungen, die nicht von Walker zugelassen sind
- Modifizierung des Produkts (z. B. Demontage, kundenspezifische Halterungen, Neuverkabelung, Änderung der ursprünglichen Spezifikationen)
- Einbau in Systeme mit festsitzenden Motoren, defekten Schwungrädern, beschädigten Riemenscheiben oder durchrutschenden Riemen
- Ausfall von Walker-Komponenten aufgrund von vorgelagerten Problemen wie Batterieausfall, fehlerhaften Reglern oder Riemenbruch
- Schäden durch Verunreinigung mit Feuchtigkeit, Schlamm, Korrosion oder anderen Fremdkörpern
- Kosten im Zusammenhang mit Diagnose, Reinigung, Arbeit oder Abschleppen, Ersatz von Nicht-Walker-Teilen oder unsachgemäßer Handhabung oder Wiedereinlagerung
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8
| GARANTIEZEIT | SERIE |
| 3 JAHRE* | STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE: Walker-Starter, Walker Lichtmaschinen |
*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.
Wenn du bei deiner Arbeit auf Probleme stößt oder technische Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf deine Frage.
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OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
DIE WALKER-GARANTIE DECKT KEINE AUSFÄLLE ODER SCHÄDEN AB, DIE DURCH:
- Unsachgemäßer Einbau, einschließlich der Nichtbeachtung von OEM-Servicehandbüchern, technischen Merkblättern oder empfohlenen Reparaturverfahren.
- Das Versäumnis, bei der Installation erforderliche Komponenten wie Trockner, Akkumulatoren, Kondensatoren mit integrierten Trocknern, Expansionsventile oder O-Ringe zu ersetzen.
- Wiederverwendung von alten oder verunreinigten Teilen (z. B. O-Ringe, Expansionsventile oder Filterelemente) beim Einbau.
- Verwendung von Dichtungspasten oder nicht zugelassenen Dichtungsmitteln, die Systemkomponenten verunreinigen oder beschädigen können.
- Überkreuzen, Überdrehen oder unsachgemäße Anwendung des Drehmoments bei der Montage von Rohren, Sensoren oder Befestigungselementen.
- Falsche Verlegung oder Montage von Schläuchen, Rohren oder elektrischen Anschlüssen, die mechanischen Verschleiß oder thermische Belastung verursachen.
- Verwendung falscher oder verunreinigter Werkzeuge oder Servicegeräte (z. B. Vakuumpumpen, Kältemittelkennzeichnungsgeräte, Rückgewinnungsmaschinen).
- Unsachgemäße Evakuierung, Ladevorgänge oder Systemdruckkontrolle, die zu Luft- oder Feuchtigkeitsverunreinigungen und Bauteilversagen führen.
- Verwendung von nicht zugelassenen Kältemitteltypen, Ölen oder chemischen Zusätzen (z. B. Leckstoppmitteln).
- Betrieb mit falschem Kältemittelfüllstand (Über- oder Unterfüllung).
- Verschmutzung des Systems durch Feuchtigkeit, Schlamm, Metallpartikel oder andere Fremdkörper.
- Verwendung von Komponenten in Fahrzeugen oder Systemen, die nicht im Walker Katalog oder seinen offiziellen Ergänzungen aufgeführt sind.
- Schäden, die durch unbefugte Änderungen an der HLK-Anlage verursacht werden (z. B. Nachrüstungen, Umgehung von Steuerungen, Änderung der Druckparameter).
- Betrieb im Gelände, im Motorsport oder in kommerziellen Anwendungen, die nicht für das Bauteil zugelassen sind.
- Schäden, die durch einen Aufprall, eine Kollision mit externen Objekten oder das Eindringen von Trümmern verursacht werden.
- Schäden aufgrund von Korrosion, übermäßiger Vibration, unsachgemäßer Lagerung oder Umwelteinflüssen (z. B. extreme Hitze, Kälte oder Streusalz).
- Ausfall von Walker HVAC-Komponenten aufgrund des Ausfalls verwandter oder vorgelagerter Komponenten (z. B. verstopftes Expansionsventil, blockierter Verflüssiger oder blockierter Verdichter).
- Elektrische Ausfälle, die durch unsachgemäße Verkabelung, Kurzschlüsse, Spannungsspitzen oder unerlaubte elektrische Veränderungen verursacht werden.
- Kosten für Diagnose, Systemspülung, Nachfüllen von Kältemittel, Arbeit oder Installation.
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8
| GARANTIEZEIT | SERIE |
| 3 JAHRE* | STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE: Walker Innenraumgebläse, Walker Kondensatoren, Walker Trockner, Walker-Kompressoren, Walker Verdampfer, Walker Expansionsventile. |
*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.
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OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
BREMSENPRODUKTE - FERODO, JURID, CHAMPION, NECTO, BERAL, WAGNER QS.
DAUER DER GARANTIE - Gültig für die Regionen *1; *2;
| Produktkategorien | Marke(n) | Dauer der Garantie |
| Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge* | ||
| Bremsteile (Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremsbacken, Trommelbremsbeläge, Hydraulikkomponenten, Bremstrommeln). | Ferodo, Jurid, Champion, Necto, Beral, Wagner QS | 2 Jahre |
DAUER DER GARANTIE - Gültig für die Regionen *3; 4* *5; *6; *7;*8
| Produktkategorien | Marke(n) | Dauer der Garantie |
| Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge* | ||
| Bremsteile (Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremsbacken, Trommelbremsbeläge, Hydraulikkomponenten, Bremstrommeln). | Ferodo, Jurid, Champion, Necto, Beral, Wagner QS | 1 Jahr |
(*) >7,5 Tonnen gelten als schwere Nutzfahrzeuge
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten nur auf Ihre Frage.
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Unsere Gurus sprechen Holländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail in weiteren Sprachen arbeiten. Probieren Sie es aus:
- Telefonischer Kontakt Garage Gurus On-Call
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OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien.
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stammt.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3=Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (BESTIMMTE MOTORTEILE):
- Jegliche Folgefehler, die durch DRiV-Motorkomponenten verursacht werden und auf einen Bauteilausfall oder ein Problem zurückzuführen sind, das nicht mit DRiV-Motorteilen in Zusammenhang steht, z. B. Fehlzündungen, beschädigte Einspritzdüsen, Ausfall der Abgasrückführung (EGR), Ausfall des Turboladers, Ausfall von Lambda- oder Temperatursensoren, Nichteinhaltung der empfohlenen Wartungsintervalle, Luftlecks aufgrund unsachgemäßer Montage usw.
- Verwendung verbotener Produkte im Abgas- und Emissionssystem.
- Verwendung nicht zugelassener Kraftstoffe, Kühlmittel, Sumpföle oder Additive im Fahrzeug.
- Offroad- und Schwerlastanwendungen (>7,5 Tonnen, gelten als schwere Nutzfahrzeuge), sofern nicht ausdrücklich im offiziell veröffentlichten DRiV-Produktkatalog aufgeführt.
- Produkte von Goetze, Glyco, AE und Payen fallen nicht unter die Garantie, wenn sie in Offroad- und Schwerlastanwendungen eingesetzt werden, sofern nicht ausdrücklich in unserem offiziellen DRiV-Katalog angegeben.
- FP-Dieselprodukte, die in Straßen- und Lkw-Anwendungen eingesetzt werden, fallen unter die Garantie.
DAUER DER GARANTIE - Gültig für die Regionen *1; *2;
| Produktkategorien | Marke(n) | Dauer der Garantie |
| Standard-Personenwagen Professionelle und kommerzielle Nutzung | ||
| Komponenten des Motors | AE, Glyco, Goetze, Nural, Payen, FP Diesel | 2 Jahre |
DAUER DER GARANTIE - Gültig für die Regionen *3; * 4* *5; *6; *7;*8
| Produktkategorien | Marke(n) | Dauer der Garantie |
| Standard-Personenwagen Professionelle und kommerzielle Nutzung | ||
| Komponenten des Motors | AE, Glyco, Goetze, Nural, Payen, FP Diesel | 1 Jahr |
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten nur auf Ihre Frage.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um eine schnelle und professionelle Antwort während der EMEA-Arbeitszeiten zu erhalten.
Unsere Gurus sprechen Holländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail in weiteren Sprachen arbeiten. Probieren Sie es aus:
- Telefonischer Kontakt Garage Gurus On-Call
- Für E-Mail Kontakt support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIFISCH FÜR MONROE-PRODUKTKATEGORIEN):
- Ansprüche, bei denen beschädigte Befestigungsteile wie Gummischutzmanschetten, beschädigte Anschlagpuffer usw. (wieder)verwendet wurden.
- Monroe Ride-Levellers mit Abrieb an der Luftfederhülse aufgrund unsachgemäßer Montage.
- Stoßdämpfer müssen in horizontaler Position gelagert werden.
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
ZUSÄTZLICHE 5-JAHRES-GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN (Für die Regionen, in denen dies gilt)
- Wenn Stoßdämpfer nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut werden:
o Beide Stoßdämpfer einer Serie (Original, OESpectrum) müssen gleichzeitig an derselben Achse ausgetauscht werden (außer Monroe Intelligent Suspension RideSense).
o Gegebenenfalls müssen auch Schutzsätze (PK) und Montagesätze (MK) zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht werden. Ansprüche auf Monroe-Stoßdämpfer, die mit alten oder zuvor beschädigten Schutzsätzen (PK) und Montagesätzen (MK) eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
- Schutzsätze (PK) und Montagesätze (MK), die nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut wurden:
o Die Stoßdämpfer wurden zum Zeitpunkt des Einbaus nicht ebenfalls ausgetauscht. Ansprüche auf Monroe-Schutzsätze (PK) und Monroe-Montagesätze (MK), die mit alten oder zuvor beschädigten Stoßdämpfern und Federbeinen eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
- Wenn Lenkungs- und Fahrwerksteile nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut werden:
o Teile müssen komplett ausgetauscht werden, anstatt nur einzelne Komponenten zu ersetzen. Beispiel: Der Austausch von Kugelgelenken und Buchsen an Querlenkern ist ausgeschlossen.
o Teile müssen paarweise an derselben Achse (links und rechts) ausgetauscht werden.
o Zubehörteile, die im Lieferumfang enthalten sind oder separat von MONROE erhältlich sind, müssen ebenfalls zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht werden (z. B. Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben usw.). Ansprüche in Bezug auf MONROE-Produkte, die mit alten oder zuvor beschädigten Muttern, Schrauben usw. montiert wurden, sind ausgeschlossen.
o Nach dem Einbau der Teile muss eine Achsvermessung durchgeführt werden (eine Kopie des Achsvermessungsberichts muss vorgelegt werden).
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *1; *2; *8:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 5 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge - MONROE MAX-LIFT-Gasfedern - MONROE LUFTFEDERN Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *7:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 3 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 1 Jahr oder 50.000 km | Nutzfahrzeuge
|
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *3:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 2 jahre* | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre* | Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
*Ausgenommen sind die Ukraine und Moldawien; dort gilt eine Garantie von 1 Jahr
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *4; *5; *6:
| Warranty period | Serie |
| 1 jahr | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 1 jahr | Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter "Garage Gurus On-Call“ wenden.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um während der Arbeitszeiten in der Region EMEA eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten.
Unsere Gurus sprechen Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail weitere Sprachen bereitstellen. Versuchen Sie es:
- Telefonische Kontaktaufnahme: Garage Gurus On-Call
- Kontaktaufnahme per E-Mail: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
MOOG LENKUNG UND FAHRWERK
AUSSCHLUSS VON DER GARANTIE (SPEZIELL FÜR TEILE DER LENKUNG UND AUFHÄNGUNG):
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
BESCHRÄNKUNGEN DER ZUSÄTZLICHEN 5-JAHRES-GARANTIE (FÜR DIE REGIONEN, IN DENEN DIESE GILT)
- Teile müssen vollständig ausgetauscht werden, anstatt nur einzelne Komponenten zu ersetzen. Beispiel: Der Austausch von Kugelgelenken und Buchsen an den Querlenkern ist ausgeschlossen.
- Teile müssen paarweise an derselben Achse (links und rechts) ausgetauscht werden.
- Zubehörteile, die im Lieferumfang enthalten sind oder separat von MOOG erhältlich sind, müssen ebenfalls zum Zeitpunkt des Einbaus ausgetauscht werden (z. B. Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben usw.).
- Ansprüche in Bezug auf MOOG-Produkte, die mit alten oder zuvor beschädigten Muttern, Schrauben usw. eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
- Nach dem Einbau der Teile muss eine Achsvermessung durchgeführt werden (eine Kopie des Achsvermessungsberichts muss vorgelegt werden).
GARANTIEDAUER - Gültig für die Regionen *1; *2; *4
| Garantiedauer | Produktkategorie |
| 5 jahre | MOOG Lenkungs- und Fahrwerksteile |
GARANTIEDAUER - Gültig für die Regionen *3; *5; *6; *7;*8
| Garantiedauer | Produktkategorie |
| 1 jahr | MOOG Lenkungs- und Fahrwerksteile |
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter „Garage Gurus On-Call“ wenden. Unsere Kraftfahrzeugmeister verfügen über einen großen Wissensschatz und warten nur auf Ihre Fragen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um während der Arbeitszeiten in der Region EMEA eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten.
Unsere Gurus sprechen Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail weitere Sprachen bereitstellen. Versuchen Sie es:
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- Kontaktaufnahme per E-Mail: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
WALKER
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIELL FÜR EMISSIONSKONTROLLPRODUKTE):
- Reklamationen, bei denen beschädigte Montageteile wie Gummischutzkappen, beschädigte Federanschläge usw. (wieder) verwendet wurden.
- Schäden, die durch unsachgemäße Montage verursacht wurden.
- Die Garantie gilt nur, wenn dem Händler die Originalrechnung für das Teil vorgelegt wird.
- Partikelfilter, der für seine ordnungsgemäße Funktion ein Additiv benötigt, und das Fahrzeug ohne Nachfüllen des Additivs betrieben wird.
- Übermäßige Korrosion, verursacht durch Einwirkung abnormaler Bedingungen oder unsachgemäße Lagerung.
- Verwendung von Dichtpaste vor dem Katalysator, dem Partikelfilter, der selektiven katalytischen Reduktion oder dem Benzinpartikelfilter.
- Übermäßiger Einsatz von Dichtpaste, der zu Klappergeräuschen im Auspuffschalldämpfer führt.
- Ungewöhnlicher Fahrzyklus, der zu einer Verstopfung des Partikelfilters oder zu weiteren Ablagerungen im Inneren der Auspuffteile führt.
- Reklamationen, die durch andere Fahrzeugkomponenten verursacht werden, die nicht vom Fahrzeughersteller empfohlen werden.
- Die Kosten für Demontage und Montage sind nicht in der Garantie enthalten.
- Die Funktionsfähigkeit des Partikelfilters, des Benzinpartikelfilters, der selektiven katalytischen Reduktion oder des Katalysators, wenn sichtbare Schäden am Gehäuse aufgrund eines Aufpralls auf äußere Hindernisse vorliegen.
WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN DER GARANTIE FÜR DAS WALKER®-AUSPUFFSYSTEM
- Der Auspuff wurde nicht gemäß den Empfehlungen von Walker installiert (beachten Sie die Checkliste der DPF-Lieferteile, Montage gemäß den Empfehlungen des Fahrzeugherstellers).
- Hardware-Teile, die nicht gleichzeitig zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht wurden. Eine Walker-Auspuffanlage, die mit einem alten oder zuvor beschädigten Montagesatz installiert wurde, ist von der Garantie ausgeschlossen.
- Ein Teil, das in eine Auspuffanlage eingebaut wurde, die vor oder hinter dem beanstandeten Teil mit nicht typgenehmigten Auspuffteilen ausgestattet ist.
- Die Verwendung von Teilen in Fahrzeugen, für die sie nicht vorgesehen sind, wie im Walker-Katalog oder dessen späteren Änderungen angegeben.
- Mängel, die durch einen Defekt von Motorkomponenten verursacht wurden oder nicht im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess des Walker®-Teils stehen (wie z. B. Zündausfälle, beschädigte Einspritzdüsen, Störungen der Abgasrückführung, Turboladerausfälle, Ausfälle von Lambdasonden oder Temperatursensoren, Luftlecks aufgrund unsachgemäßer Montageverfahren usw.).
GARANTIEDAUER – Gültig für Region *1;*2;*3;*4;*5;*6;*7;*8
| Produktkategorie | Marke(n) | Reihe | Garantiedauer |
| Standard-Pkw & leichte Nutz-fahrzeuge | |||
| DPF, GPF, SCR, Schalldämpfer, Rohre | Walker | Walker | 3 Jahre |
| Hardware | Walker | 2 Jahre |
Wann immer Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere diensthabenden Werkstatt-Gurus im Callcenter. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten nur auf Ihre Frage.
Sie können uns während der im Raum EMEA geltenden Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichen und erhalten eine schnelle und professionelle Antwort.
Unsere Gurus sprechen Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch. Per E-Mail gestellte Fragen können wir auch in anderen Sprachen beantworten. Probieren Sie es aus:
- Telefon: Garage Gurus On-Call
- E-Mail: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
WALKER-TURBOLADER
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIFISCH):
- Wenn Turbolader in zerlegtem Zustand im DRiV-Garantiezentrum ankommen
- Schäden durch falsche und unsachgemäße Installation, die nicht den offiziellen Motorhandbüchern entspricht
- Jegliche Folgeschäden an DRiV Walker-Turboladern, die durch das Versagen externer Komponenten oder durch Probleme verursacht werden, die nicht mit den DRiV-Turboladerteilen zusammenhängen, wie z.B.:
o Verwendung von nicht zugelassenen Kraftstoffen, Kühlmitteln, Ölwannen oder Additiven im Fahrzeug
o Verwendung von verbotenen Produkten im Abgas- und Emissionssystem - Übermäßiger Rost oder falsche Lagerung.
- Eindringen eines Fremdkörpers in die Turbine oder das Verdichterrad des Turboladers
- Luftansaugleckage des Motorluftfilters, Turbokanäle oder eingeschränkte Strömung der Ansaugluft oder von der Ladedruckseite
- Abnormale Funktion der Ölzufuhr- und Ölablassleitungen, einschließlich hohem Druck im Kurbelgehäuse
- Mangel an ausreichendem Öldruck und -versorgung
- Abnormales Funktionieren der Abgasanlage (z. B. verstopfter Dieselpartikelfilter/Katalysator)
- Unzulässige Veränderung der Motor-CPU (d. h. Leistungssteigerung, Mapping)
- Fehlerhaftes Kraftstoffeinspritzsystem
- Fehlerhaftes Kraftstoff-Luft-Gemisch, verursacht durch MAF-, MAP-, Lambdasonden oder andere Ursachen für Zündaussetzer
- Fehlfunktion der Temperatursensoren
- Ausfall des AGR-Ventils (Fehlfunktion der Abgasrückführung)
- Physikalische Schäden an Turbinen- und/oder Verdichterrädern
- Eingeschränkter Ölzufuhr-/Rücklaufkreislauf aufgrund der Verwendung von Flüssigdichtmittel, hoher Druck im Kurbelgehäuse.
- Unzulässige Schäden an Turbinenantrieben
- Mangel an angemessener Erstschmierung
- Nachjustierung von Turboaktuatoren und deren Komponenten
- Jede Verwendung von Dichtungspaste
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
- Beschädigung des Gehäuses durch Aufprall auf externe Hindernisse ist sichtbar
- Das Teil ist in eine Auspuffanlage eingebaut, die vor oder nach dem beanspruchten Teil mit nicht homologierten Auspuffteilen ausgestattet ist.
- Verwendung von Teilen in Fahrzeugen, für die die Einheiten nicht gemäß den Angaben im Walker-Katalog oder seinen späteren Änderungen konzipiert wurden.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Wird für einen Turbolader unter diesen Bedingungen ein Garantieanspruch geltend gemacht, muss der Turbolader zur Inspektion an das zuständige DRiV-Garantiezentrum geschickt werden. Das DRiV-Garantie-Team ist berechtigt, den Turbolader im Rahmen der Inspektion zu prüfen und zu testen. Dazu kann es erforderlich sein, den Turbolader zu öffnen und zu demontieren. Wenn die DRiV den Turbolader nach der Inspektion zurücksendet, ist die DRiV nicht verpflichtet, den Turbolader wieder zusammenzubauen.
Mit der Einsendung des Turboladers an die DRiV-Garantiestelle erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass a) der Turbolader inspiziert und getestet wird, b) der Turbolader für die Inspektion geöffnet und demontiert werden kann und c) der Turbolader bei der Rücksendung in einem demontierten Zustand sein kann.
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8
| GARANTIEZEIT | SERIE |
| 3 JAHRE* | STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE |
*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.
Wann immer Sie während Ihrer Arbeit auf Probleme stoßen oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf Ihre Frage.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, um eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten. Probieren Sie es aus:
· E-Mail-Kontakt: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
WAGNER SENSORS
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIFISCH):
- Das DRiV-Garantie-Team untersucht eingehende Garantieansprüche auf Wagner-Sensoren. Diese Sensoren können nur in Verbindung mit anderen Komponenten des Fahrzeugs funktionieren, die bei der Untersuchung nicht anwesend sind. Unsere Garantieberichte können daher nur zeigen, ob der Sensor funktioniert oder nicht.
- Verwendung von Sensoren in Fahrzeugen, für die die Geräte weder konstruiert noch im Wagner-Katalog oder dessen späteren Änderungen angegeben sind.
- Schäden, die durch falschen oder unsachgemäßen Einbau oder durch Nichtbeachtung des offiziellen Fahrzeughandbuchs entstanden sind.
- Unerlaubte Änderungen am Sensor oder am elektrischen System des Fahrzeugs (z. B. Leistungserhöhung, Remapping), die zu einer Überschreitung der Spezifikationen oder zu ungewöhnlichen physikalischen oder elektrischen Belastungen oder Schäden führen.
- Sensoren, die missbräuchlich verwendet wurden (Renn- und Rallyesport, Offroad-Einsatz mit einem ungeeigneten Fahrzeug), es sei denn, ein Produkt ist ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen.
- Schäden, die durch Umwelteinflüsse (extreme Temperaturen, Feuchtigkeit, korrosive Substanzen, Öl, Schmutz) oder starke Magnetfelder verursacht werden.
- Beschädigung empfindlicher elektronischer Bauteile durch unsachgemäße Prüfung.
- Schäden, die durch unbefugte Wartung oder (missbräuchliche) Verwendung von nicht zugelassenen Teilen verursacht wurden.
- Schäden, die durch andere zugehörige Teile verursacht werden, z. B. durch verschlissene Verschleißteile wie Dichtungen, Dichtungen oder Bolzen.
- Verunreinigung des Produkts durch Kraftstoff oder andere Verunreinigungen. Verwendung von nicht zugelassenen Kraftstoffen, Kühlmitteln, Öl für die Ölwanne oder Additiven im Fahrzeug, einschließlich der Verwendung verbotener Produkte in der Auspuff- und Abgasanlage.
- Übermäßiger Rost oder falsche Lagerung.
- Abnormale Zusammensetzung und Temperatur der Abgase, die zum Schmelzen der Emissionskomponenten, insbesondere der Sensoren, führen können.
- Abnormales Funktionieren der Abgasanlage (z. B. verstopfter Dieselpartikelfilter/Katalysator)
- Fehlerhaftes Kraftstoffeinspritzsystem, fehlerhaftes Kraftstoff-Luft-Gemisch durch MAF-, MAP-, O2-Lambdasonden oder eine andere Ursache für Zündaussetzer.
- Schäden durch Ausfall des AGR-Ventils (Fehlfunktion der Abgasrückführung).
- Jede Verwendung von Dichtungspaste.
- Beschädigung der Sensoren durch Kollision mit externen Hindernissen.
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8
| GARANTIEZEIT | SERIE |
| 2 JAHRE* | STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE - Wagner Nockenwellen-Positionssensor · Wagner Kurbelwellenstellungssensor · Wagner Abgasdrucksensor · Wagner Auspuff-Temperatursensor · Wagner Lambdasonde · Wagner Luftmassenmesser · Wagner NOX-Sensor · Wagner Drosselklappenstellungssensor · Wagner Raddrehzahlsensor |
*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.
Wann immer Sie während Ihrer Arbeit auf Probleme stoßen oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf Ihre Frage.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, um eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten. Probieren Sie es aus:
· E-Mail-Kontakt: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
SERVICEPRODUKTE
Die Serviceprodukte umfassen:
- Filters:
o Innenraumfilter
o Ölfilter
o Kraftstofffilter
o Luftfilter
- Zündung:
o Zündkerzen
o Glühkerzen
o Spulen, Kabelsätze und sonstiges Zubehör.
CHAMPION VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (BESTIMMTE SERVICEPRODUKTE):
- Jegliche Folgeschäden an DRiV-Motorkomponenten, die durch Fehlfunktionen oder Probleme verursacht werden, die nicht mit DRiV-Motorenteilen in Verbindung stehen, wie z.B. Zündaussetzer, beschädigte Einspritzdüsen, Fehlfunktion der Abgasrückführung, Fehlfunktion des Turboladers, Fehlfunktion der Lambda- oder Temperatursensoren, Nichteinhaltung der empfohlenen Wartungsintervalle, Luftlecks aufgrund falscher Montage, Nichteinhaltung der vom Hersteller empfohlenen Anzugsdrehmomente (zu starkes Anziehen/zu wenig Anziehen).
- Verwendung von verbotenen Produkten im Abgas- und Emissionssystem.
- Verwendung von nicht zugelassenen Kraftstoffen, Kühlmitteln, Öl für die Ölwanne oder Schmierölen oder Additiven im Fahrzeug.
- Geländefahrzeuge und Lastkraftwagen (über 7,5 Tonnen, gelten als schwere Nutzfahrzeuge):
o Produkte im Zusammenhang mit der Zündung und Filtern, die in Geländefahrzeugen und Lastkraftwagen verwendet werden, sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich im offiziellen DRiV-Katalog angegeben ist.
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen *1; *2
| Produktkategorie | Marke(n) | Standard-Personenwagen. Professionelle und kommerzielle Nutzung |
| Filter, Zündung, Zubehör | CHAMPION | 2 Jahre |
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen *3; *4; *5; *6; *7*; *8
| Produktkategorie | Marke(n) | Standard-Personenwagen. Professionelle und kommerzielle Nutzung |
| Filter, Zündung, Zubehör | CHAMPION | 1 Jahr |
Wann immer Sie während Ihrer Arbeit auf Probleme stoßen oder technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Callcenter Garage Gurus On-Call. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf Ihre Frage.
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OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
DIE WALKER-GARANTIE DECKT KEINE AUSFÄLLE ODER SCHÄDEN AB, DIE DURCH:
- Unsachgemäße Installation, einschließlich der Nichteinhaltung von OEM-Servicehandbüchern, technischen Merkblättern oder empfohlenen Verfahren für elektrische Systeme entstanden sind.
- Wenn die Batterie vor dem Einbau nicht abgeklemmt wird, kann dieses zu Kurzschlüssen oder elektrischen Schäden an Anlasser und Lichtmaschine führen
- Installieren des Produkts mit einer zu schwach geladenen oder defekten Batterie.
- Versäumnis, zugehörige Komponenten wie Batterien, Klemmen, Relais, Sicherungen oder Spannungsregler zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu ersetzen.
- Verwendung von abgenutzten, beschädigten oder korrodierten elektrischen Stecker, Klemmen oder Kabel verursacht werden.
- Verwendung von unterdimensioniertem oder falsch bemessenem Kabel und Leitungen für die Leistung der Lichtmaschine.
- Unsachgemäße Erdung, die zu Spannungsabfällen, schlechter Aufladung oder dem Ausfall von Komponenten führt.
- Keine Aufrüstung des Ladekabels bei der Installation von Generatoren mit hoher Leistung
- Falsche Ausrichtung der Riemenscheiben oder falsche Riemenspannung, was zu Geräuschen, Schlupf oder Lagerschäden führt
- Verwendung falscher Werkzeuge oder Geräte bei der Installation oder Prüfung (z. B. Stromsonden, inkompatible Prüfgeräte)
- Mechanische Schäden durch das Anziehen mit falschem Drehmoment von Befestigungselementen, Kreuzgewinde oder falsche Ausrichtung
- Verwendung von nicht zugelassenen Befestigungselementen, Halterungen oder Adaptern
- Verpolung, falsche Verkabelung oder unsachgemäße Starthilfeverfahren
- Fehler im elektrischen System wie parasitäre Abflüsse, Spannungsspitzen oder instabile Leistung
- Kurzschlüsse durch fehlerhafte Verdrahtung oder falsche Verwendung von Komponenten
- Verwendung in Fahrzeugen mit ungelösten Problemen mit der elektrischen Anlage
- Schäden durch eingedrungenes Wasser, chemische Verunreinigungen oder Öleintrag
- Korrosion, übermäßige Vibrationen oder Umwelteinflüsse (z. B. extreme Temperaturen, Streusalz)
- Aufprallschäden, unsachgemäße Behandlung während des Transports oder Eindringen von Fremdkörpern
- Verwendung von Walker-Anlasser oder -Lichtmaschinen in Fahrzeugen, die nicht im Walker-Katalog oder seinen offiziellen Ergänzungen aufgeführt sind
- Verwendung im Motorsport, im Off-Road-Bereich, in der Schifffahrt, in der Landwirtschaft oder in schweren kommerziellen Anwendungen, die nicht von Walker zugelassen sind
- Modifizierung des Produkts (z. B. Demontage, kundenspezifische Halterungen, Neuverkabelung, Änderung der ursprünglichen Spezifikationen)
- Einbau in Systeme mit festsitzenden Motoren, defekten Schwungrädern, beschädigten Riemenscheiben oder durchrutschenden Riemen
- Ausfall von Walker-Komponenten aufgrund von vorgelagerten Problemen wie Batterieausfall, fehlerhaften Reglern oder Riemenbruch
- Schäden durch Verunreinigung mit Feuchtigkeit, Schlamm, Korrosion oder anderen Fremdkörpern
- Kosten im Zusammenhang mit Diagnose, Reinigung, Arbeit oder Abschleppen, Ersatz von Nicht-Walker-Teilen oder unsachgemäßer Handhabung oder Wiedereinlagerung
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8
| GARANTIEZEIT | SERIE |
| 3 JAHRE* | STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE: Walker-Starter, Walker Lichtmaschinen |
*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.
Wenn du bei deiner Arbeit auf Probleme stößt oder technische Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf deine Frage.
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- Für E-Mail Kontakt: support@gurusoncall.tech
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
DIE WALKER-GARANTIE DECKT KEINE AUSFÄLLE ODER SCHÄDEN AB, DIE DURCH:
- Unsachgemäßer Einbau, einschließlich der Nichtbeachtung von OEM-Servicehandbüchern, technischen Merkblättern oder empfohlenen Reparaturverfahren.
- Das Versäumnis, bei der Installation erforderliche Komponenten wie Trockner, Akkumulatoren, Kondensatoren mit integrierten Trocknern, Expansionsventile oder O-Ringe zu ersetzen.
- Wiederverwendung von alten oder verunreinigten Teilen (z. B. O-Ringe, Expansionsventile oder Filterelemente) beim Einbau.
- Verwendung von Dichtungspasten oder nicht zugelassenen Dichtungsmitteln, die Systemkomponenten verunreinigen oder beschädigen können.
- Überkreuzen, Überdrehen oder unsachgemäße Anwendung des Drehmoments bei der Montage von Rohren, Sensoren oder Befestigungselementen.
- Falsche Verlegung oder Montage von Schläuchen, Rohren oder elektrischen Anschlüssen, die mechanischen Verschleiß oder thermische Belastung verursachen.
- Verwendung falscher oder verunreinigter Werkzeuge oder Servicegeräte (z. B. Vakuumpumpen, Kältemittelkennzeichnungsgeräte, Rückgewinnungsmaschinen).
- Unsachgemäße Evakuierung, Ladevorgänge oder Systemdruckkontrolle, die zu Luft- oder Feuchtigkeitsverunreinigungen und Bauteilversagen führen.
- Verwendung von nicht zugelassenen Kältemitteltypen, Ölen oder chemischen Zusätzen (z. B. Leckstoppmitteln).
- Betrieb mit falschem Kältemittelfüllstand (Über- oder Unterfüllung).
- Verschmutzung des Systems durch Feuchtigkeit, Schlamm, Metallpartikel oder andere Fremdkörper.
- Verwendung von Komponenten in Fahrzeugen oder Systemen, die nicht im Walker Katalog oder seinen offiziellen Ergänzungen aufgeführt sind.
- Schäden, die durch unbefugte Änderungen an der HLK-Anlage verursacht werden (z. B. Nachrüstungen, Umgehung von Steuerungen, Änderung der Druckparameter).
- Betrieb im Gelände, im Motorsport oder in kommerziellen Anwendungen, die nicht für das Bauteil zugelassen sind.
- Schäden, die durch einen Aufprall, eine Kollision mit externen Objekten oder das Eindringen von Trümmern verursacht werden.
- Schäden aufgrund von Korrosion, übermäßiger Vibration, unsachgemäßer Lagerung oder Umwelteinflüssen (z. B. extreme Hitze, Kälte oder Streusalz).
- Ausfall von Walker HVAC-Komponenten aufgrund des Ausfalls verwandter oder vorgelagerter Komponenten (z. B. verstopftes Expansionsventil, blockierter Verflüssiger oder blockierter Verdichter).
- Elektrische Ausfälle, die durch unsachgemäße Verkabelung, Kurzschlüsse, Spannungsspitzen oder unerlaubte elektrische Veränderungen verursacht werden.
- Kosten für Diagnose, Systemspülung, Nachfüllen von Kältemittel, Arbeit oder Installation.
GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8
| GARANTIEZEIT | SERIE |
| 3 JAHRE* | STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE: Walker Innenraumgebläse, Walker Kondensatoren, Walker Trockner, Walker-Kompressoren, Walker Verdampfer, Walker Expansionsventile. |
*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.
Wenn du bei deiner Arbeit auf Probleme stößt oder technische Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf deine Frage.
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· Für E-Mail Kontakt: support@gurusoncall.tech

